Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Klar, fair und handwerksnah: Diese Bedingungen regeln Angebote und Leistungen der DachConnect Service GmbH – inkl. Altbestand (z. B. 30+ Jahre), Witterung, Moos / Materialermüdung sowie Beweissicherung per Fotodokumentation.
Wichtig: Wir gewährleisten die fachgerechte Ausführung unserer beauftragten Arbeit. Für Vorschäden, Materialermüdung und den Gesamtzustand alter Dächer kann keine Haftung übernommen werden.
Kontakt:
Sternenstraße 5, 50374 Erftstadt
Telefon: 0173 2595232 • Website: dachconnect.net
1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der DachConnect Service GmbH gegenüber privaten und gewerblichen Auftraggebern. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
2 Angebote und Vertragsschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche Auftragsbestätigung, schriftliche Annahme des Angebots, mündliche Beauftragung oder durch Beginn der Arbeiten.
3 Leistungsumfang
Der Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot bzw. Auftrag. Zusätzliche Leistungen, die nicht im Angebot enthalten sind und erst während der Arbeiten notwendig werden, werden dem Auftraggeber mitgeteilt und gesondert berechnet.
4 Zustand des Daches / Altbestand
Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Dächer – insbesondere ältere Dächer – bereits Vorschäden, Materialermüdungen oder verdeckte Schäden aufweisen können. Trotz sorgfältiger Arbeitsweise kann es bei Reinigungs-, Wartungs- oder Reparaturarbeiten dazu kommen, dass einzelne Dachziegel brechen oder beschädigt werden.
5 Moos, Verschmutzungen und Materialbruch
Bei stark vermoosten oder verschmutzten Dächern kann es vorkommen, dass sich während der Reinigung bereits beschädigte oder poröse Dachziegel lösen oder brechen. Diese Schäden sind regelmäßig auf den vorhandenen Zustand des Daches zurückzuführen und stellen keinen Mangel der ausgeführten Leistung dar.
6 Dachreinigung und Dachimprägnierung
Eine Dachreinigung dient der Entfernung von Verschmutzungen, Moos und Ablagerungen. Eine Imprägnierung kann die Wasseraufnahme des Materials reduzieren und die Neubildung von Moos verzögern. Eine dauerhafte Moosfreiheit oder vollständiger Schutz kann jedoch nicht garantiert werden.
- Die Wirkung ist abhängig von Materialzustand, Dachalter, Witterung und Umgebungsbedingungen.
- Die Leistung ersetzt keine Dachsanierung und beseitigt keine baulichen Mängel.
7 Gewährleistung
Es wird ausschließlich Gewährleistung für die fachgerechte Ausführung der beauftragten Arbeiten übernommen. Keine Gewährleistung besteht für bereits vorhandene Schäden, angrenzende Bauteile, den Gesamtzustand der Dachfläche sowie natürliche Alterungsprozesse des Materials.
8 Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten
Bei Reparatur- oder Instandsetzungsarbeiten wird ausschließlich für die fachgerechte Ausführung der konkret beauftragten Arbeiten Gewährleistung übernommen. Eine Gewährleistung für angrenzende Bauteile oder den Gesamtzustand der Dachfläche besteht nicht.
9 Witterungsbedingte Verzögerungen
Dacharbeiten sind stark witterungsabhängig. Bei ungünstigen Wetterbedingungen wie Regen, Frost, Schnee, Sturm oder extremer Hitze können Arbeiten unterbrochen oder verschoben werden. Hieraus entstehende Verzögerungen stellen keinen Vertragsverstoß dar.
10 Ausführungstermine
Vereinbarte Ausführungstermine werden nach Möglichkeit eingehalten. Termine gelten grundsätzlich als unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich ein verbindlicher Termin vereinbart wurde.
11 Zahlung
Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, sofort ohne Abzug fällig. Der Unternehmer ist berechtigt, Abschlagszahlungen entsprechend dem Wert der bereits erbrachten Leistungen zu verlangen. Material-, Gerüst- oder Containerkosten können vor Beginn der Arbeiten berechnet werden. Bei Auftragserteilung kann eine Anzahlung vereinbart werden.
12 Materiallieferung und Lagerung
Mit der Lieferung von Materialien auf die Baustelle geht die Sorgfaltspflicht für die ordnungsgemäße Lagerung auf den Auftraggeber über. Der Auftraggeber hat einen geeigneten Lagerplatz bereitzustellen. Offensichtliche Transportschäden sind bei Lieferung unverzüglich mitzuteilen.
13 Haftung
DachConnect haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Für Schäden, die durch Alter des Gebäudes, versteckte Mängel, vorhandene Vorschäden oder Materialermüdung entstehen, wird keine Haftung übernommen.
14 Foto- und Videodokumentation (Referenzen)
Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass Fotos und Videos der ausgeführten Arbeiten zu Dokumentations- und Referenzzwecken verwendet werden dürfen. Es werden keine personenbezogenen Daten oder identifizierbaren Angaben veröffentlicht. Der Auftraggeber kann dieser Nutzung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen.
15 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz der DachConnect Service GmbH. Gerichtsstand ist Köln, soweit gesetzlich zulässig.
16 Fotodokumentation und Zustandsfeststellung (Beweissicherung)
Vor Beginn der Arbeiten kann DachConnect eine fotografische oder videografische Dokumentation des aktuellen Zustands der Dachfläche, Dachziegel, Dachrinnen und angrenzender Bauteile erstellen. Diese Dokumentation dient ausschließlich der Beweissicherung und Dokumentation des vorhandenen Zustands vor Arbeitsbeginn.
Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass diese Aufnahmen zu internen Dokumentationszwecken gespeichert werden. Sollten nach Abschluss der Arbeiten Beanstandungen auftreten, können diese Aufnahmen zur Feststellung des ursprünglichen Zustands herangezogen werden.
17 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.
Telefon: 0173 2595232 • Website: dachconnect.net